General terms and conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtwerke Uelzen GmbH für den Tarif mycity DIRECT NET zur Nutzung im Online-Verfahren
Stand: 15. Januar 2019
Das Produkt mycity DIRECT NET gewährleistet den diskriminierungsfreien Zugang zu den Schnellladesäulen der Stadtwerke Uelzen GmbH (nicht zur AC-Ladesäule am Hundertwasserbahnhof). Der einmalige Vertragsabschluss ermöglicht wiederkehrende Ladevorgänge während der gesamten Vertragslaufzeit. Das Einloggen erfolgt über die Webseite https://mycity.smatrics.com der Stadtwerke Uelzen GmbH.
1 Vertragsschluss/Lieferbeginn/Vertragsbeendigung
1.1 Das Angebot der Stadtwerke Uelzen GmbH („Lieferant“) in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
1.2 Der Vertrag kommt durch Online-Unterschrift des Kunden im Registrierungsprozess auf der Webseite https://mycity.smatrics.com sowie anschließendes Klicken eines per E-Mail an den Kunden versandten Bestätigungslinks zustande.
Gilt nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB:
Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf.
2 Umfang und Durchführung der Lieferung/Weiterleitungsverbot/Befreiung von der Leistungspflicht/Ladeordnung
2.1 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen Bedarf an elektrischer Energie zur Aufladung von Elektrofahrzeugen. Entnahmestellen sind die Schnellladesäulen des Lieferanten, die mittels EVSE ID sowie Marktlokations-ID des Netzanschlusses der Ladesäule energiewirtschaftlich identifiziert sind.
2.2 Der Kunde wird die elektrische Energie lediglich zur Ladung von Elektrofahrzeugen nutzen. Eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig.
2.3 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist der Lieferant, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner Leistungspflicht befreit. Zu den möglichen Ansprüchen des Kunden gegen den Netzbetreiber vgl. Ziffer 9.
2.4 Der Lieferant ist weiter von seiner Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Lieferanten bleiben für den Fall unberührt, dass den Lieferanten an der Unterbrechung ein Verschulden trifft.
2.5 Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungspflichten durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen), wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind die Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten befreit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind.
2.6 Der Ladevorgang beginnt mit dem Starten des Ladens durch den Kunden. Der Ladevorgang endet mit der Beendigung durch den Kunden (Betätigen der Stopptaste an der Ladesäule, Ziehen des Ladesteckers, Beendigung durch eine Aktion am Fahrzeug), automatisch durch das Fahrzeug oder durch den Lieferanten aus der Ferne.
2.7 Der Kunde hat die Kosten seines Telekommunikationsanbieters (Handytarife, Internettarife) selbst zu tragen.
2.8 Der Lieferant ist berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden sowie Stecker oder Ladestationsbuchsen aus der Ferne zu entriegeln, wenn nicht mehr geladen wird. Davon ist jedenfalls auszugehen, wenn die gemäß den Herstellerangaben des Fahrzeugs angegebene maximale Ladedauer überschritten wurde. Des Weiteren ist der Lieferant berechtigt, den Ladevorgang aus der Ferne zu beenden und zu entriegeln, wenn die Ladeordnung nicht eingehalten wird. Der Kunde ist zur Einhaltung der nachstehenden Ladeordnung verpflichtet:
• Die Straßenverkehrsordnung, die Park- und die Verkehrsordnungen sind einzuhalten.
• Der Standplatz bei der Ladestation ist spätestens 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs des Fahrzeuges frei zu machen und auch sonst nicht zweckwidrig zu nutzen.
• Der Ladeanleitung ist zu folgen (einsehbar auf der Webseite https://mycity.smatrics.com sowie in Kurzform auf der Ladesäule).
• Die Ladestationen und Ladekabel sind nicht zu beschädigen. Der Kunde hat Schäden an Ladestationen oder Ladekabel unverzüglich an den Lieferanten zu melden.
• Mit Ladekabeln an Ladestationen ist so umzugehen, dass davon keine Gefahr für andere Personen oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist ein fix an der Ladestation angebrachtes Kabel nach dem Ladevorgang wieder ordnungsgemäß in der dafür vorgesehenen Vorrichtung zu verstauen.
• Der Kunde ist für die technische Sicherheit der von ihm verwendeten Kabel, Buchsen, Adapter oder Zwischenstücke selbst verantwortlich. Es dürfen nur den technischen Sicherheitsnormen entsprechende Teile an die Ladestationen des Lieferanten angesteckt werden. Für Kabel, Verbindungsstücke, Adapter etc. des Kunden wird vom Lieferanten keine Haftung übernommen. Ferner übernimmt der Lieferant bei der Verwendung von nicht genormten Kabeln, Verbindungsstücken, Adaptern etc. keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Funktion der Ladung und keine Haftung für dadurch verursachte Schäden.
2.9 Kunden erhalten unter der 24-h-Kundenhotline 0800 5890275 Hilfestellungen zu technischen Problemen sowie Auskünfte, insbesondere
• Hinweise zur (Fehl-)Bedienung von Ladestationen;
• Bekanntgabe der Adresse der nächstgelegenen öffentlichen Ladestation des Lieferanten;
• Auskünfte zu Preisen, Vertragsinhalten und Rechnungen;
• Informationen zu Produkten und Angeboten;
• Mitteilung zur Remote-Freischaltung (Fernfreischaltung).
Schriftliche Anfragen können jederzeit auch an mail@stadtwerke-uelzen.de gerichtet werden, diese werden zu den üblichen Bürozeiten bearbeitet.
2.10 Der Lieferant behält sich vor, aus zwingenden wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen die Anzahl und örtliche Lage der öffentlichen Ladestationen zu verändern. Auskünfte über die aktuellen Standorte der Ladestationen sind online (https://mycity.smatrics.com) und über die 24-h-Kundenhotline unter 0800 5890275 verfügbar.
3 Zahlungsbestimmungen/Verzug/Zahlungsverweigerung/Aufrechnung
3.1 Die Abrechnung erfolgt über die Kreditkarte des Kunden. Die monatlichen Rechnungsbeträge werden dem Kunden durch einen Vertragspartner des Lieferanten (derzeit Wirecard Central Eastern Europe GmbH) von seiner Kreditkarte abgebucht.
3.2 Das Mahnwesen obliegt dem Kreditinstitut, welches die Kreditkarte an den Kunden ausgegeben hat.
3.3 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt.
3.4 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Lieferanten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.
4 Preise und Preisbestandteile/Zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen/Preisanpassung nach billigem Ermessen
4.1 Der bei Vertragsabschluss gültige Preis ergibt sich aus Ziffer 4.2 des online auf der Webseite https://mycity.smatrics.com zwischen dem Kunden und dem Lieferanten abgeschlossenen Vertrags über den Tarif mycity DIRECT NET. Der Preis besteht aus einem pauschalen Entgelt je begonnener Ladung.
4.2 Der Lieferant ist berechtigt, den Preis nach Ziffer 4.1 nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der dem Lieferanten entstehenden Kosten. Der Lieferant überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten nach Ziffer
4.1 seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Ziffer 4.2 bzw. – sofern noch keine Preisanpassung nach dieser Ziffer 4.2 erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der aktuellen Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. Der Lieferant ist verpflichtet, bei der Ausübung seines billigen Ermessens Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu lassen. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
4.5 Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhält der Kunde unter Tel.-Nr. 0 800 / 25 25 25 8 oder im Internet unter www.stadtwerke-uelzen.de
4.6 Der Lieferant übermittelt dem Kunden monatlich eine Rechnung per E-Mail, sofern im jeweiligen Monat eine Nutzung der Schnellladesäulen des Lieferanten durch den Kunden erfolgt ist.
5 Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen
5.1 Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z.B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z.B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach vorstehendem Absatz sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
6 Einstellung der Lieferung/Fristlose Kündigung
6.1 Der Lieferant ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Ladesäulennutzung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen verwendet („Stromdiebstahl“) oder Strom zu anderen Zwecken als zur Ladung von Elektrofahrzeugen entnimmt und die Unterbrechung zur Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist.
6.2 Die Kosten der Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Belieferung sind vom Kunden zu ersetzen. Die Kosten werden dem Kunden pauschal gemäß Preisblatt „Preisregelung Mahnwesen Elektromobilität“, einsehbar auf der Internetseite der Stadtwerke Uelzen GmbH www.stadtwerke-uelzen.de, in Rechnung gestellt. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. Die Belieferung wird unverzüglich wiederhergestellt, wenn die Gründe für die Unterbrechung entfallen und die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung bezahlt sind. Die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung unverzüglich mittels Überweisung zu zahlen.
6.3 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt und die Lieferung eingestellt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor im Falle eines Stromdiebstahls nach Ziffer 6.1, wenn der Kunde die Ladeordnung wesentlich oder wiederholt missachtet, insbesondere wenn der Kunde nicht 15 Minuten nach Ende des Ladevorgangs den Standplatz verlässt; oder wenn der Kunde Installationen bzw. Geräte des Lieferanten missbräuchlich verwendet oder unsachgemäß nutzt.
7 Haftung
7.1 Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 NAV).
7.2 Der Lieferant wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
7.3 In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).
7.4 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
7.5 Jeglicher Eingriff in die von den Stadtwerken Uelzen GmbH zur Verfügung gestellte elektrische Betriebsanlage ist untersagt. Die Stadtwerke Uelzen GmbH haften nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte bzw. durch Manipulation der von den Stadtwerken Uelzen GmbH zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden.
7.6 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt
8 Änderung von Kundendaten/Übertragung des Vertrags
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jede Änderung seiner Kontakt- und Zahlungsdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartennummer, -ablaufdatum, -CVC-Code) innerhalb einer Frist von einem Monat unter Angabe der neuen Daten in Textform anzuzeigen.
8.2 Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziff. 8.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird dem Lieferanten die Tatsache der Änderung der Kontakt- und Zahlungsdaten auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten eventuell entstandene Mehrkosten zu erstatten.
8.3 Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 8.3 unberührt.
9 Vertragsstrafe
9.1 Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer wöchentlichen Nutzung der Ladesäulen nach dem für den Kunden geltenden Vertragspreis zu berechnen.
9.2 Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziff. 9.1 für eine geschätzte Anzahl von Nutzungen, höchstens aber 25 Nutzungen, erhoben werden.
10 Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten/Widerspruchsrecht
10.1 Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (z. B. Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz – BDSG) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist: Stadtwerke Uelzen GmbH, Im Neuen Felde 105, 29525 Uelzen, Tel.: 0581 960-0, Fax: 0581 960-111, E-Mail: mail@stadtwerke-uelzen.de.
10.2 Der/Die Datenschutzbeauftragte des Lieferanten steht dem Kunden für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter dsb@stadtwerke-uelzen.de zur Verfügung.
10.3 Der Lieferant verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten des Kunden (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Daten zur Verbrauchsstelle (z. B. Identifikationsnummern der genutzten Ladesäulen), Verbrauchsdaten, Angaben zum Belieferungszeitraum, Abrechnungsdaten (z. B. Bankver-bindungsdaten, Kreditkartendaten), Daten zum Zahlungsverhalten.
10.4 Der Lieferant verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen:
a) Erfüllung (inklusive Abrechnung) dieses Vertrages und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage des Kunden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO sowie der §§ 49 ff. MsbG.
b) Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
c) Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (z. B. aus dem Messstellenbetriebsgesetz) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO.
d) Direktwerbung und Marktforschung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO .
Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Lieferanten oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
e) Soweit der Kunde dem Lieferanten eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Telefonwerbung erteilt hat, verarbeitet der Lieferant personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Eine Einwilligung zur Telefonwerbung kann der Kunde jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO widerrufen.
10.5 Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 10.4 genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: Auskunfteien, Abrechnungs- und IT-Dienstleister, Rechtsdienstleister und Aufsichtsbehörden.
10.6 Die unter 10.5. aufgeführten Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern können in Drittländern ansässig sein. Insbesondere sind dies: Wirecard Central Eastern Europe GmbH (Reininghausstraße 13a, A-8020 Graz, Österreich), Smatrics GmbH & Co. KG (Europaplatz 2, Stiege 4, 3. OG, A-1150 Wien, Österreich) sowie weitere Subunternehmer von Smatrics GmbH & Co. KG, die in einem Auftragsverarbeitungsvertrag i.S. des Art. 28 Abs. 3 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwischen dem Lieferanten und Smatrics GmbH & Co. KG benannt sind.
10.7 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zu den unter Ziffer 10.4 genannten Zwecken solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist. Zum Zwecke der Direktwerbung und der Marktforschung werden die personenbezogenen Daten des Kunden solange gespeichert, wie ein überwiegendes rechtliches Interesse des Lieferanten an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.
10.8 Der Kunde hat gegenüber dem Lieferanten Rechte auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO); Berichtigung der Daten, wenn sie fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DS-GVO); Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder der Kunde eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerrufen hat (Art. 17 DS-GVO); Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 lit. a) bis d) DS-GVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit der vom Kunden bereitgestellten, ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DS-GVO), Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
10.9 Verarbeitet der Lieferant personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden, verpflichtet sich der Kunde, seine Mitarbeiter darüber zu informieren, dass der Lieferant für die Dauer dieses Vertrages die folgenden Kategorien personenbezogener Daten der Mitarbeiter zum Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages verarbeitet: Kontaktdaten (z. B.: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die betroffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten des Lieferanten als Verantwortlichem sowie des/der Datenschutzbeauftragten des Lieferanten mit.
10.10 Im Rahmen dieses Vertrags muss der Kunde diejenigen personenbezogenen Daten (vgl. Ziffer 10.3) bereitstellen, die für den Abschluss des Vertrags und die Erfüllung der damit ver-bundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung der Lieferant gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten kann der Vertrag nicht abgeschlossen bzw. erfüllt werden.
10.11 Zum Abschluss und zur Erfüllung des Vertrags findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.
10.12 Widerspruchsrecht:
Der Kunde kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung und/oder der Marktforschung gegenüber dem Lieferanten ohne Angabe von Gründen jederzeit widersprechen. Der Lieferant wird die personenbezogenen Daten nach dem Eingang des Widerspruchs nicht mehr für die Zwecke der Direktwerbung und/oder Marktforschung verarbeiten und die Daten löschen, wenn eine Verarbeitung nicht zu anderen Zwecken (beispielsweise zur Erfüllung des Vertrags) erforderlich ist. Auch anderen Verarbeitungen, die der Lieferant auf die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO liegt, oder auf ein berechtigtes Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO stützt, kann der Kunde gegenüber dem Lieferanten aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Kunden ergeben, jederzeit unter Angabe dieser Gründe widersprechen. Der Lieferant wird die personenbezogenen Daten im Falle eines begründeten Widerspruchs grundsätzlich nicht mehr für die betreffenden Zwecke verarbeiten und die Daten löschen, es sei denn, er kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch ist zu richten an: Stadt¬werke Uelzen GmbH, Im Neuen Felde 105, 29525 Uelzen, Tel.: 0581 960-0, Fax: 0581 960-111, E-Mail: mail@stadtwerke-uelzen.de.
11 Streitbeilegungsverfahren
11.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Uelzen GmbH, Im Neuen Felde 105, 29525 Uelzen. Telefon: 0581/960-520 / info@stadtwerke-uelzen.de.
11.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
11.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, 030/27 57 240-0, Montag bis Freitag 10:00 Uhr – 16:00 Uhr, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
11.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo. - Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.
11.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
12 Gerichtsstand
12.1 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Uelzen. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
13 Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz
13.1 Im Zusammenhang mit einer effizienten Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der sogenannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter www.bfee-online.de. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung.
15 Stromkennzeichnung gemäß § 42 EnWG